Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Hierbei ist es notwendig, zu Beginn von jedem neuen Quartal seine Versichertenkarte vorzuweisen.
Nach bis zu 3 Sprechstundenterminen und bis zu 4 probatorischen Sitzungen, in welchen geklärt wird, ob und in welchem Umfang eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt werden soll, wird ein Antrag auf Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) oder auf Langzeittherapie (60 Sitzungen) bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht. Hierzu wird auch ein Konsiliarbericht benötigt, welcher in der Regel durch den behandelnden Hausarzt bzw. Facharzt ausgefüllt wird und zur Abklärung organischer Erkrankungen als (Mit-)Ursache für die vorliegenden Beschwerden dient.
In aller Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Einzelbehandlung von privaten Krankenversicherungen übernommen. Die Anzahl der Therapiestunden und die Höhe der Erstattung richten sich u.a. nach der Art Ihres Versicherungsvertrages. Die Vorgehensweise der Beantragung und die zu beachtenden Formalitäten werden von UNS mit Ihnen im Erstgespräch ausführlich besprochen. Eine Kostenübersicht über mögliche Leistungen und Vergütungen finden Sie in der Gebührendordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Bei Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, übernimmt die Beihilfestelle anteilig die Kosten einer psychotherapeutischen Einzelbehandlung; meistens übernimmt eine zusätzlich privat abgeschlossene Versicherung die verbleibenden Kosten. Die Vorgehensweise der Beantragung und die zu beachtenden Formalitäten werden von UNS mit Ihnen im Erstgespräch ausführlich besprochen. Die Beihilferichtlinien bzgl. einer ambulanten Psychotherapie finden Sie auf der Internetseite der Psychotherapeutenkammer NRW.
Da Coaching/Beratung keine Kranken- und Heilbehandlung darstellt, müssen die Kosten privat bzw. von Arbeitgeberseite übernommen werden. Es besteht jedoch in vielen Fällen die Möglichkeit zur steuerlichen Absetzbarkeit. Hinsichtlich der Kosten orientieren wir uns an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP / siehe Abschnitt Privatpatienten). Die Kosten für eine Einzelstunde belaufen sich dabei derzeit auf 100,56 Euro.